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Betriebsbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung – Anwälte Arbeitsrecht Berlin

Die Betriebsbedingte Kündigung ist oft ein Kündigungsgrund dem der Verlust des Arbeitsplatzes folgt. Ihr Anwalt prüft die Voraussetzungen für die Kündigung.Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht setzen sich für Sie ein.

Will der Arbeitgeber seine Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützen, müssen dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in dem Betrieb des Arbeitgebers entgegenstehen. Betriebsbedingte Kündigungen werden zum Beispiel bei der Schließung oder Auslagerung von Abteilungen, bei Maßnahmen der Umstrukturierung oder bei Betriebsstillegungen (etwa bei Insolvenz) ausgesprochen. In jedem Fall aber muss der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Sozialauswahl vornehmen. Er kann also nicht frei wählen, wem gegenüber er die Kündigung ausspricht, sondern ist vielmehr an strenge Vorgaben gebunden. Lassen Sie sich beraten, wenn Ihnen eine betriebsbedingte Kündigung droht:

  • Wir klären mit Ihnen ob die nötigen Voraussetzungen bei Ihrer Kündigung auch wirklich gegeben sind
  • prüfen Ihre Situation und klären Sie über die Risiken und Chancen auf
  • vertreten Ihre Interessen kompetent und zuverlässig auch vor dem Arbeitsgericht.

Klare Regeln für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung Unsere Beratung verschafft Ihnen Klarheit

Die betriebsbedingte Kündigung führt zum Verlust des Arbeitsplatzes obwohl der Arbeitnehmer weder durch seine Person, noch durch sein Verhalten einen Kündigungsgrund gegeben hat. Bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers ausreichend berücksichtigen. Unterlaufen dem Arbeitgeber hier Fehler, ist die Kündigung unwirksam. Eine Prüfung durch unsere Rechtsanwälte stellt sicher, dass alles getan wird, um Ihre Rechte zu schützen.

Weiterbeschäftigung oder Abfindung? Wir vertreten Ihre Interessen bestmöglich

Wichtig: Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, müssen Sie sich innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung entscheiden, ob Sie Kündigungsschutzklage dagegen erheben wollen oder nicht. Nicht nur, wenn Sie eine Weiterbeschäftigung anstreben, sondern auch falls Sie eine gute Abfindung aushandeln wollen, sollten diese Fristen unbedingt eingehalten werden.

Vereinbaren Sie zeitnah mit einem unserer Anwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Gesprächstermin. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung bzw. Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Vorsicht vor der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung!

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neuen Entscheidung die Möglichkeit einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung erleichtert. >>


Ältere Arbeitnehmer und betriebsbedingte Kündigung

Ältere Arbeitnehmer können bei einer betriebsbedingten Kündigung bevorzugt behandelt werden. Dies wurde durch das Bundesarbeitsgericht entschieden. >>


Klage auch bei neuem Job

Bei einer Kündigung empfiehlt sich selbst dann die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, sofern bereits eine Anschlussbeschäftigung vorhanden ist. >>


Kündigungsschutz geht nicht auf Kleinbetrieb über

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes geht durch einen Betriebsübergang nicht die Rechtsposition eines Arbeitnehmers auf den neuen Arbeitgeber über, der geltend machen konnte, aufgrund der Betriebsgröße gemäß § 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes zu fallen. Grundsätzlich tritt gemäß § 613a Absatz 1 Nr. 1 BGB der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus dem in Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses ein. >>


Was versteht man bei einer betriebsbedingten Kündigung unter einer Unternehmerentscheidung?

Die Unternehmerentscheidung ist Ausgangspunkt einer jeden betriebsbedingten Kündigung. >>


Was versteht man eigentlich unter einer Sozialauswahl?

Der Arbeitgeber hat bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl vorzunehmen. Die Sozialauswahl erfolgt in der Praxis in drei Stufen: Zunächst ist der Kreis vergleichbarer Arbeitnehmer zu ermitteln. Dann erfolgt die Auswahlentscheidung, wobei – als dritte Stufe – die Arbeitnehmer herausgenommen werden, die nicht ausgewählt werden können, weil ihre Beschäftigung im (berechtigten) betrieblichen Interesse liegt. >>


Welche Fristen sind beim Erhalt einer Kündigung zu beachten?

Gemäß § 4 KSchG muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben worden sein. Diese Frist ist unbedingt zu beachten! >>


Die Betriebsratsanhörung bei der betriebsbedingten Kündigung!

Kündigungen werden nicht selten durch eine mangelhafte oder fehlende Betriebsratsanhörung unwirksam. >>


Kann der Arbeitgeber die Probezeit verlängern?

Dies ist jedoch nicht möglich. Eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus ist nicht möglich. Dies ist unwirksam. Spätestens nach 6 Monaten passiert Zweierlei: >>


Keine Angst vor der Kündigungsschutzklage!

Vielfach müssen wir feststellen, dass Arbeitnehmer eine falsche Scheu haben, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Dies kann am Ende aber teuer werden. Selbstverständlich können wir sehr gut nachvollziehen, dass oftmals Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber nicht verklagen wollen und dann lieber einen Aufhebungsvertrag mit ihrem Arbeitgeber abschließen. Dies kann aber im Nachhinein schlimme Folgen für den Arbeitnehmer haben. >>


Kann gegen einen Aufhebungsvertrag vorgegangen werden?

Auch ein Aufhebungsvertrag kann im Nachhinein angegangen und beseitigt werden. Bedauerlicherweise sind Aufhebungsverträge zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen derzeit groß in Mode. >>


Verhältnismäßigkeit auch bei betriebsbedingter Kündigung?

Bei der betriebsbedingten Kündigung ist der Arbeitsplatz des entsprechenden Arbeitnehmers durch die sogenannte Unternehmerentscheidung weggefallen. Wie bereits auf unserer Internetseite ausführlich dargestellt, sind die Arbeitsgerichte nach unserer Einschätzung durchaus arbeitnehmerfreundlich. >>