Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann als ordentliche, außerordentliche oder fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Bei der ordentlichen Kündigung hält der Arbeitgeber die ordentliche Kündigungsfrist ein. Bei einer außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber eine so genannte soziale Auslauffrist berücksichtigen, welche kürzer als die ordentliche Kündigungsfrist ist. Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung.

Das Gesetz definiert nicht, was unter einer verhaltensbedingten Kündigung zu verstehen ist.

Fest steht, dass bestimmte Verhaltensweisen von Arbeitnehmern einen Kündigungsgrund darstellen können, insbesondere dann, wenn sie einen schuldhaften Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen darstellen.

Es wird im Allgemeinen differenziert zwischen Pflichtwidrigkeiten im Leistungsbereich, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer schuldhaft die ihm obliegende Arbeitsleistung nicht in der geschuldeten Form erbringt. Weiterhin wird differenziert in einen schuldhaften Verstoß gegen betriebliche Verhaltenspflichten, insbesondere die Störung des Betriebsfriedens. Weiterhin kann außerbetriebliches Fehlverhalten Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein.

Aus der Rechtssprechung resultiert eine Vielzahl von unterschiedlichen Fallgruppen von Pflichtwidrigkeiten, die zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen können. Bestimmte Pflichtwidrigkeiten wiegen so schwer, dass vor diesem Hintergrund eine verhaltensbedingte Kündigung auch als fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann.

Zu nennen sind hier insbesondere Pflichtwidrigkeiten, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stören, das heißt Diebstähle oder Unterschlagung von Eigentum des Arbeitgebers.

Andere Pflichtverstöße, wie zum Beispiel Alkohol am Arbeitsplatz, vom Arbeitgeber untersagte Internetnutzung, Störung des Betriebsfriedens, etc., bedürfen in der Regel vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung einer Abmahnung, sofern es sich nicht um einen außerordentlich schweren Verstoß handelt.

Lassen Sie sich daher einen Termin bei einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht geben, wenn Sie der Meinung sind, ungerechtfertigt gekündigt worden zu sein. In der Regel ist dies kurzfristig möglich, da wir uns als moderne Dienstleister verstehen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Die Kündigung des schlafenden Arbeitnehmers

Das LAG Baden-Württemberg musste sich mit einem schlafenden Arbeitnehmer auseinandersetzen. Hintergrund des Falles war, dass der Arbeitnehmer 15 Minuten seiner Arbeitszeit mit geschlossenen Augen auf dem zurück geklappten Sitz seines LKW verbrachte, also schlief.

Fristlose Kündigung - Denn sie wissen nicht, was sie tun!

Wir mussten gerade in der jüngsten Vergangenheit des Öfteren feststellen, dass Arbeitgeber fristlose Kündigungen aussprechen, obwohl diese nicht ansatzweise gerechtfertigt sind. Dies kann man dann wirklich nur mit den Worten kommentieren: Denn sie wissen nicht, was sie tun!Arbeitgebern scheint überhaupt gar nicht klar zu sein, dass sie die Arbeitnehmer beim Ausspruch einer fristlosen Kündigung geradezu in eine Kündigungsschutzklage hineintreiben.


Die Kündigung fauler Arbeitnehmer

Wie widersprüchlich teilweise Urteile seien können, zeigt ein Vergleich zweier Urteile des LAG Rheinland-Pfalz und des LAG Köln:

Arbeitsrecht: Alkohol am Arbeitsplatz, ist jetzt alles verloren?

Oftmals kommt es vor, dass Arbeitnehmer alkoholisiert am Arbeitsplatz angetroffen werden und Arbeitgeber daraufhin eine Kündigung aussprechen. Sofern Sie hiervon betroffen sind, sollten Sie einen versierten Anwalt für Arbeitsrecht, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, aufsuchen.


Fachanwälte für Arbeitsrecht: Diebstahl lohnt sich nicht!

Das Bundesarbeitsgericht hat einen interessanten Fall entschieden. Hintergrund war, dass der Arbeitgeber mit Zustimmung des Betriebsrats eine verdeckte Videoüberwachung vornahm, nachdem es in seinem Betrieb zu umfangreichen Diebstählen gekommen war.

Fristlose Kündigung bei Selbstbeurlaubung?

In der Regel ist eine fristlose Kündigung bei Selbstbeurlaubung rechtmäßig. Ein häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die Gewährung von Urlaub. So gibt es immer wieder Fälle, in denen die Urlaubsanträge der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber betriebsbedingt nicht genehmigt werden, der Urlaub dann aber trotzdem vom Arbeitnehmer – wie geplant und ohne einen weiteren Hinweis an den Arbeitgeber – angetreten wird.


Fachanwalt Arbeitsrecht Berlin: Vorbereitungshandlung rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Köln hat neulich einen sehr interessanten Fall entschieden. Hintergrund des Falles war, dass ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gegenüber seinem Arbeitgeber gekündigt hatte und während des Laufs der Kündigungsfrist seine selbständige Tätigkeit vorbereitete. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos.

Eine längere Haftstrafe kann eine Kündigung rechtfertigen!


Eine lange, d.h. mehrjährige Haftstrafe rechtfertigt in der Regel die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, was das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall wurde gegen den Mitarbeiter eine Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verhängt.


Belästigung rechtfertigt Kündigung!

Eine unmittelbare und heftige Belästigung einer Mitarbeiterin kann die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.

Die Voraussetzungen einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung!

Die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist ein wichtiger Grund, d.h. es müssen Tatsachen vorliegen, die dazu führen, dass dem Kündigenden eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfristen nicht zugemutet werden kann (unter Prüfung des Einzelfalls und Abwägung der beiderseitigen Interessen).


Fristlose Kündigung: Was nun?

Auch im Falle des Erhaltes einer fristlosen Kündigung sollte man sich als Arbeitnehmer an gewisse Spielregeln halten.

Müssen bei der fristlosen Kündigung etwaige Fristen beachtet werden?

So erstaunlich es klingt, aber auch bei einer fristlosen Kündigung müssen Fristen beachtet werden! Denn fristlos gekündigt werden darf nur dann, wenn der Kündigende seine Kündigung innerhalb von zwei Wochen erklärt, nachdem er von den Tatsachen Kenntnis erlangt hat, die zur fristlosen Kündigung führen. Die Kündigung muss innerhalb dieser zwei Wochen dem jeweilig anderen Vertragspartner (in der Regel dem Arbeitnehmer) zugegangen sein.


Fristlose Kündigung bei Spesenbetrug

Ein Spesenbetrug stellt grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Dies wurde kürzlich vom Arbeitsgericht Frankfurt/Main entschieden.

Nicht auf jede Beleidigung folgt automatisch die Kündigung!

Vielen Arbeitnehmern ist es nicht bewusst, dass nicht jede Beleidigung einen Kündigungsgrund darstellt.


Bei Arbeitsverweigerung automatisch die Kündigung?

Nicht aus jeder Arbeitsverweigerung folgt automatisch die Kündigung. Eine häufige Fallgruppe, aus denen Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, ist die Fallgruppe der Arbeitsverweigerung.


Ist eine Kündigung wegen Schlecht- oder Minderleistung möglich?

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Schlecht- oder Minderleistung ist in der Regel nicht möglich. Dies wird oftmals vom Arbeitgeber verkannt.


Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit oder Nebentätigkeit?

Wir müssen oftmals feststellen, dass es vielfach Missverständnisse gibt, ob der Arbeitgeber wegen einer Konkurrenz- bzw. Nebentätigkeit kündigen darf.


Arbeitsrecht: Kündigung bei Internetnutzung?

Unter Umständen kann die Internetnutzung während der Arbeitszeit zu der Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Aber auch hier kommt es wieder auf den Einzelfall an.


Kündigung wegen Verstoß gegen Arbeitsschutz?

Eine Kündigung kann ausnahmsweise auch dann gerechtfertigt sein, sofern der Arbeitnehmer gegen Arbeitsschutzvorschriften verstößt.


Rechtfertigt eine einmalige Bestechung die fristlose Kündigung?

In der Regel ist auch bei einer nur einmaligen Bestechung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt.


Fristlose Kündigung wegen Facebook!

Ein Eintrag auf ihrer Facebookseite ist einer Auszubildenden zum Verhängnis geworden. Auf ihrer Facebookseite hatte die Auszubildende gepostet: Ab zum Arzt und dann Koffer packen.


Kündigung wegen neuer Liebe?

Einem Chefarzt einer katholischen Klinik darf wegen einer neuen Liebe nicht gekündigt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat einem Chefarzt einer katholischen Klinik Recht gegeben.



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