Berliner Fachkanzlei für Arbeitsrecht
Herzlich Willkommen auf der Internetpräsenz der Berliner Fachkanzlei für Arbeitsrecht.
Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Berlin, die sich zu einer Sozietät zusammen- geschlossen haben, um Ihre arbeitsrechtlichen Interessen zielführend und konsequent durchzusetzen. Hierbei können Sie darauf vertrauen, dass wir Ihre Interessen engagiert vertreten.
Unsere Kernkompetenz ist
- das Kündigungsschutzrecht
- das Aushandeln von Abfindungen bei Beendigungen von Arbeitsverträgen
- sowie die Durchsetzung von Weiterbeschäftigungsansprüchen
Darüber hinaus sind wir auch auf Rechtsfragen spezialisiert, die sich im Zusammenhang mit Anstellungsverträgen von Leitungs- und Führungskräften ergeben.
Alle Anwälte unserer Fachkanzlei haben weit über zehn Jahre Berufserfahrung im Arbeitsrecht und sind von der Rechtsanwaltskammer Berlin als Fachanwälte für Arbeitsrecht zugelassen.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass insbesondere Arbeitnehmer regelmäßig ihre eigenen Rechte nicht, oder nur unvollständig kennen. Im Ergebnis wenden sich nur circa ein Drittel aller gekündigten Arbeitnehmer an einen im Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt. Dies führt dazu, dass bestehende Rechte nicht geltend gemacht werden. Dies kann verhindert werden. Etwa 90 Prozent aller Kündigungsschutzverfahren enden mit einer Wiedereinstellung oder einem Vergleich, der die Zahlung einer Abfindung vorsieht.
Im Falle einer Abfindungszahlung verhindert die Formulierung des Vertragstextes durch einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht das Eintreten von erheblichen sozialversicherungs- rechtlichen Nachteilen, insbesondere der Verhängung einer Sperrfrist für die Zahlung von Arbeitslosengeld oder die Anrechnung von Abfindungszahlungen.
Keine Angst vor hohen Kosten:
Wir rechnen nach den Gebühren ab, die durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt sind.
Die Höhe der anwaltlichen Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert. Bei einem Gerichtsprozess wird der Gegenstandswert des Verfahrens vom Gericht festgesetzt. Auf Basis des vom Gericht festgesetzten Gegenstandswertes berechnen sich dann die gesetzlich festgelegten Gebühren.
Damit sind die entstehenden Kosten für Sie immer transparent.
Wir rechnen auch gegenüber allen deutschen Rechtsschutzversicherungen ab. Gerne prüfen wir vor Übernahme des Mandates, ob Ihr Fall versichert ist. Teilen Sie uns zu diesem Zwecke Ihre Versicherung und die Versicherungsscheinnummer mit.
- Abfindung
- Abmahnung
- Änderungskündigung
- Arbeitslohn
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeugnis
- Befristung
- Betriebsrat
- Führungskräfte
- Krankheit
- Kündigung
- Sozialplan
- Teilzeitarbeit
- Urlaub
Telefax: 030 - 300 969 21
Soorstraße 14
Berlin-Charlottenburg
MediaConTec Suchmaschinenoptimierung & MediaConTec Online Projekte
- Fachanwälte für Arbeitsrecht
- - Alexander Lindenberg
- - Matthias Reichwald
- - Markus Witting