Teilzeitarbeit
Teilzeitbeschäftigungen werden in unserer modernen Arbeitswelt immer wichtiger. Schätzungen gehen davon aus, dass ca. ¼ aller abhängig Erwerbstätigen derzeit als Teilzeitarbeitnehmer arbeiten.
Als Teilzeitbeschäftigte gelten Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Sofern Sie sich entscheiden, Ihren Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend zu machen, sollten Sie im Vorhinein qualifizierte Rechtsberatung durch eine Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen, da etliche Fallstricke zu beachten sind. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht und prüfen im Vorhinein, ob Ihnen ein Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit zusteht. Die entsprechenden Normen hierzu sind in dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.
Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer ist auch vor willkürlicher Behandlung durch den Arbeitgeber geschützt. Grundsätzlich verhält es sich so, dass ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen seiner verringerten Arbeitszeit nicht schlechter behandelt werden darf als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Darüber hinaus ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz auch ausdrücklich bestimmt, dass dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren ist, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer entspricht. Im übrigen darf ein Arbeitnehmer wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht benachteiligt werden (Benachteiligungsverbot).
Leider wird dies oftmals von Arbeitgebern nicht eingehalten, wobei der Anspruch auf Teilzeit verwehrt wird oder es zu einer schlechteren Behandlung im Verhältnis zu vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern kommt. Sprechen Sie uns daher an. Wir können Ihnen schon im Vorhinein verlässlich mitteilen, ob Ihnen ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zusteht.
Teilzeitarbeit auf Abruf
Es existieren Arbeitsverträge, bei denen der Arbeitgeber ein einseitiges Recht festlegt, die Dauer der Arbeitszeit zu bestimmen. Solche Arbeitsverträge existieren in verschiedenen Varianten. Beispielsweise wurde vereinbart, dass ein gewisser Sockelbetrag an Arbeit immer anfällt und der Arbeitgeber bei höherem Arbeitsanfall dann Arbeitnehmer Mehrarbeit zuweisen kann.
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