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Änderungskündigung zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen

Änderungskündigung zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen

Eine Änderungskündigung zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen ist unwirksam. Bei der Kündigung wird das Arbeitsverhältnis vollständig beendet. Bei der Änderungskündigung will der Arbeitgeber dagegen nur die Arbeitsbedingungen ändern. Rechtstechnisch handelt es sich bei einer Änderungskündigung um eine Beendigungskündigung mit dem gleichzeitigen Angebot, das Arbeitsverhältnis zu neuen Arbeitsbedingungen fortzusetzen. Einen interessanten Fall hatte nunmehr das Landesarbeitsgericht Hannover zu entscheiden. Hierbei hatte der Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausgesprochen, gegen die der Arbeitnehmer fristgerecht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung geklagt hatte. Im Rahmen des Prozesses trug der Arbeitgeber dann vor, dass er die Änderungskündigung ausgesprochen habe, um die Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb zu vereinheitlichen. Im Einzelnen ging es dem Arbeitgeber darum, ein einheitliches Tarifwerk in seinem Betrieb zu installieren. Zu Unrecht, wie das Landesarbeitsgericht Hannover feststellte. Ein Interesse des Arbeitgebers an einheitlichen Arbeitsbedingungen rechtfertigt keine Änderungskündigung, da hierdurch zu Unrecht in den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers eingegriffen wird.

Eine Entscheidung, die nicht überrascht. In den weit überwiegenden Fällen kann man mit Aussicht auf Erfolg gegen eine Änderungskündigung vorgehen. Sollten Sie auch eine Änderungskündigung erhalten haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Bitte vereinbaren Sie mit einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Besprechungstermin.