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Änderungskündigung erhalten? Was jetzt zu tun ist!

Änderungskündigung erhalten? Was jetzt zu tun ist!

Sofern Sie eine Änderungskündigung erhalten haben, gibt es in der Praxis aus Sicht eines Arbeitnehmers eigentlich nur einen sinnvollen Weg, um mit der Änderungskündigung umzugehen.

Zunächst sollte die Änderungskündigung unter Vorbehalt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist, angenommen werden, wobei darüber hinaus parallel Klage gegen die ausgesprochene Kündigung vor dem Arbeitsgericht zu erheben ist. Dies hat der Gesetzgeber so eindeutig vorgesehen und in den §§ 2, 4 KSchG so auch festgehalten. Es muss jedoch unbedingt beachtet werden, dass die Annahme unter Vorbehalt innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärt werden muss. Ferner muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Aus Arbeitnehmersicht kann dann eigentlich nichts mehr schief gehen. Sollte das Arbeitsgericht feststellen, dass die Änderungskündigung rechtmäßig ist, wurde die Änderungskündigung unter Vorbehalt angenommen, so dass dann automatisch das neue Arbeitsverhältnis gilt. Sollte das Gericht jedoch feststellen, dass die Änderungskündigung rechtswidrig ist, d.h. sozial ungerechtfertigt ist, lebt das alte Arbeitsverhältnis automatisch wieder auf. Wie Sie den vorgenannten Darlegungen entnehmen können, ist der Umgang mit einer Änderungskündigung nicht ganz unkompliziert. Es ist daher auf jeden Fall ratsam, einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit einem unserer vier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Besprechungstermin.