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Ältere Arbeitnehmer und betriebsbedingte Kündigung

Ältere Arbeitnehmer und betriebsbedingte Kündigung

Ältere Arbeitnehmer können bei einer betriebsbedingten Kündigung bevorzugt behandelt werden. Dies wurde durch das Bundesarbeitsgericht entschieden. Hintergrund war folgender Fall: Der Arbeitgeber hatte zur Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur bei einer betriebsbedingten Kündigung verschiedene Altersgruppen gebildet und dann innerhalb der Altersgruppen die Sozialauswahl durchgeführt. Im Einzelnen bildete der Arbeitgeber Altersgruppen von 21-30 Jahren, von 31-40 Jahren, von 41-50 Jahren und von 51-60 Jahren. Die Bildung dieser Altersgruppen und die Sozialauswahl innerhalb dieser Altersgruppen wurde vom Bundesarbeitsgericht anerkannt. Das Bundesarbeitsgericht meint hierzu, dass durch diese Vorgehensweise ältere Arbeitnehmer angemessen geschützt und die berufliche Eingliederung jüngerer Arbeitnehmer sichergestellt wird. Dies sei im Übrigen auch das politisch gewollte Ziel, nämlich die Vielfalt im Bereich der Beschäftigung zu erhalten sowie eine Generationengerechtigkeit herbeizuführen.

Auch wir meinen, dass dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Ergebnis zuzustimmen ist. Sollten Sie hierzu oder zu anderen Fragen des Arbeitsrechts noch weitere Beratung wünschen, stehen wir Ihnen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit einem unserer vier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen Besprechungstermin.