Zwang zur Bestätigung des Erhalts der Kündigung?
Der Erhalt einer Kündigung des Arbeitgebers muß durch den Arbeitnehmer schriftlich nicht bestätigt oder quittiert werden.
Kein Zwang zur Bestätigung des Erhaltes
Eine vielfach aufgeworfene Frage ist, ob ein Arbeitnehmer den Erhalt einer Kündigung schriftlich quittieren muss. Um es vorab zu sagen: Ein solcher Zwang existiert nicht! Es ist jedoch nach unserer Auffassung unschädlich, den Erhalt der Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich zu bestätigen. Gleichwohl sollten Sie jedoch aufpassen, dass Sie nichts Weiteres unterschreiben und insbesondere nicht der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zustimmen. Ferner sollten Sie darauf bestehen, dass Ihnen eine Kopie der von Ihnen unterzeichneten Bestätigung ausgehändigt wird.
Wir helfen gerne
Sollten Sie von diesem oder einem anderen Problem betroffen sein, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit einem unserer Anwälte einen Besprechungstermin. Wir vertreten und beraten Sie gerne.