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Wissenswertes zur Abmahnung

Wissenswertes zur Abmahnung

Abmahnungen können aus unterschiedlichen Gründen unrechtmäßig sein; gegen sie kann geklagt werden.

Häufig nutzen Arbeitgeber die Abmahnung, um eine stichhaltige Grundlage für eine Kündigung zu haben, denn spricht ein Arbeitgeber die Kündigung ohne eine vorherige Abmahnung aus, widerspricht dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Eine solche (verhaltensbedingte) Kündigung ist dann in der Regel unwirksam. Ihr muss mindestens eine Abmahnung voraus gegangen sein und der Arbeitgeber muss zu dem Schluss gekommen sein, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig gegen seine arbeitsrechtlichen Pflichten verstoßen wird. In diesem Fall ist dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr zumutbar.

Wie kann der Arbeitnehmer nun mit einer Abmahnung umgehen? Zunächst gibt es für ihn immer die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu reichen. Häufiger wird jedoch auf Rücknahme/Beseitigung der unrechtmäßigen Abmahnung geklagt. Sofern der Arbeitnehmer im gerichtlichen Verfahren nachweisen kann, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, muss sie wieder aus seiner Personalakte entfernt werden.

Abmahnungen werden durch die Gerichte in der Regel dann als unrechtmäßig bewertet, wenn die in der Abmahnung dargelegten Tatsachen nicht bewiesen werden können oder wenn die dargelegten Pflichtverstöße schlichtweg auf unzutreffenden Tatsachen basieren. Hat der Arbeitgeber sein Rügerecht überschritten, und verwendet er in der Abmahnung Formulierungen, die unsachliche Werturteile darstellen, ist sie ebenfalls unrechtmäßig.

Auch Abmahnungen, die wegen Nebensächlichkeiten/Kleinigkeiten ausgesprochen wurden, sind in der Regel unrechtmäßig. Letztlich ist der Faktor Zeit von Bedeutung: Nicht rechtmäßig sind also auch solche Abmahnungen, die erst lange Zeit nach dem abzumahnenden Ereignis ausgesprochen wurden.