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Wie weit reicht die nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht?

Wie weit reicht die nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht?

Eine oft gestellte Frage ist, wie weit die nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht reicht. Die nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht kollidiert oftmals mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot, welches dem Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wettbewerb verbietet, ist nämlich nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig. Der Arbeitgeber muss sich bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nämlich verpflichten, dem Arbeitnehmer für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes (bis maximal 2 Jahre) die Hälfte der sonst üblichen Vergütung zu zahlen. Ansonsten ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot unwirksam. Da also das nachvertragliche Wettbewerbsverbot für den Arbeitgeber sehr teuer ist, versuchen viele Arbeitgeber über eine nachvertragliche Verschwiegenheitsverpflichtung gewissermaßen ein abgeschwächtes nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu vereinbaren, ohne hierfür zahlen zu müssen.

Das LAG Köln hat diesen Versuchen jedoch einen ausdrücklichen Riegel vorgeschoben. In einem aktuellen Urteil hat das LAG Köln entschieden, dass der Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frei ist. Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer also sein Wissen verwerten. Beschränkt wird dies jedoch dadurch, dass der Arbeitnehmer keine Materialien verwenden darf, in denen die Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers niedergelegt, d.h. verkörpert sind. Er darf also keine Informationsträger oder andere Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers mitnehmen und diese dann verwerten.

Wir meinen, dass das Urteil des LAG Köln völlig zu Recht ergangen ist. Überdies hat das LAG Köln dem Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast auferlegt. Sollten Sie hiervon oder von einer anderen arbeitsrechtlichen Problematik betroffen sein, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Besprechungstermin.