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Wie weit geht die Macht des Gerichts?

Wie weit geht die Macht des Gerichts?

Es ist üblich, dass Richter im Rahmen der Güteverhandlung oder auch zu späteren Verfahrenszeitpunkten Vorschläge für die gütliche Beendigung des Rechtsstreits unterbreiten. Hieran ist jedoch weder der Arbeitnehmer, noch der Arbeitgeber gebunden. Als sogenannte Faustformel wird bei einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung vom Gericht ein halbes Bruttomonatsgehalt pro vollendetem Beschäftigungsjahr als Abfindung vorgeschlagen. Ist der Arbeitnehmer beispielsweise 10 Jahre beschäftigt, so schlägt das Gericht eine Abfindung von 5 Bruttomonatsgehältern vor. An diesen Vorschlag sind die Parteien jedoch nicht gebunden. Gerade zu diesem Zeitpunkt kommt es darauf an, für den Mandanten ein besseres Ergebnis, als der vom Gericht vorgegebene Vorschlag herauszuverhandeln. Neben der Stärke der jeweiligen Rechtsposition sind hierbei Verhandlungsgeschick und Berufserfahrung erforderlich. Beides können wir Ihnen bieten.

Sofern Sie daher von einer Kündigung betroffen sind, würden wir uns freuen, Sie zu unseren Mandanten zählen zu dürfen.