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Wer trägt eigentlich bei einem Prozeß im Arbeitsrecht die Anwaltskosten?

Wer trägt eigentlich bei einem Prozeß im Arbeitsrecht die Anwaltskosten?

In der Regel verhält es sich so, dass derjenige, der den Rechtsstreit verliert, auch die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Im Arbeitsrecht gibt es jedoch eine Besonderheit:

Hiernach trägt in der I. Instanz jeder seine eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, wie der Rechtsstreit im Ergebnis ausgegangen ist. Das hat der Gesetzgeber schon vor etlichen Jahrzehnten in das Gesetz aufgenommen, da er den Arbeitnehmern die Angst nehmen wollte, eine Klage zu erheben und dann auch noch den Anwalt des Arbeitgebers zahlen zu müssen, sofern der Prozess verloren geht. Daher wurde seitens des Gesetzgebers die Entscheidung getroffen, dass jede Partei in der I. Instanz seine eigenen Anwaltskosten selbst zu zahlen hat, und zwar unabhängig von der Frage, wie das Verfahren endet.