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Wer spricht die Abmahnung aus und in welcher Form geschieht dies?

Wer spricht die Abmahnung aus und in welcher Form geschieht dies?

Der Ausspruch der Abmahnung kann sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Arbeitnehmer erfolgen.

Der Regelfall ist der Ausspruch der Abmahnung durch den Arbeitgeber. Allerdings ist der Ausspruch der Abmahnung durch den Arbeitnehmer noch nicht einmal selten, da dies beispielsweise dann geschieht, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kurzfristig, d.h. ohne Frist beenden will. Zu denken ist hierbei an Fälle, in denen der Arbeitgeber die Vergütung nicht oder wiederholt verspätet zahlt und der Arbeitnehmer bereits ein neue  Arbeitsstelle in Aussicht hat. In diesen Fällen muß auch der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber im Vorhinein abmahnen um sein Arbeitsverhältnis dann kurzfristig beenden zu können.
 
Die Abmahnung sollte aus Beweisgründen schriftlich festgehalten und zur Personalakte gelegt werden. Sie unterliegt jedoch keiner besonderen Form und kann auch mündlich erfolgen.