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Welche Gefahr besteht bei Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen?

Welche Gefahr besteht bei Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen?

Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen sind keine Seltenheit. Die Rechtsprechung hat sich umfassend mit diesem Themenbereich befasst.

Wissenswert ist zunächst, dass im Arbeitsvertrag auf Ausschlussfristen eindeutig hingewiesen werden muss, ansonsten ist die vereinbarte Ausschlussfrist unwirksam. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Ausschlussfrist unter einer falschen Überschrift im Arbeitsvertrag überraschend auftaucht. Auch in diesem Fall gilt sie als nicht wirksam vereinbart. Ferner sind Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag nur dann wirksam, wenn sie eine Mindestzeitspanne von drei Monaten einhalten. Unwirksam sind sie also, wenn dem Arbeitnehmer aufgegeben wird, seine Ansprüche innerhalb eines Zeitraums geltend zu machen, der drei Monate unterschreitet. Diese Regelung für Arbeitsverträge weicht an dieser Stelle von den tarifvertraglichen Regelungen ab. In Tarifverträgen sind sogar noch kürzere Ausschlussfristen rechtmäßig.

Die Rechtsprechung zu den Ausschlußfristen zeigt wieder einmal, wie komplex die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung geworden ist. Sollte in Ihrem Arbeitsvertrag eine Ausschlußfrist vereinbart sein, ist höchste Vorsicht geboten, da dann Ihre Ansprüche möglicherweise kurzfristig geltend gemacht werden müssen; andernfalls verfallen sie. Selbstverständlich stehen wir Ihnen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit einem unserer vier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen Besprechungstermin!