Was versteht man bei einer betriebsbedingten Kündigung unter einer Unternehmerentscheidung?
Die Unternehmerentscheidung ist Ausgangspunkt einer jeden betriebsbedingten Kündigung.
Es handelt sich also um eine Organisationsentscheidung des Arbeitgebers, dass der betreffende Arbeitsplatz wegfällt. Die Grundlage für eine solche Entscheidung ist die Zwangslage des Arbeitgebers/des Unternehmens, die die Kündigung zu einer unvermeidbaren Notwendigkeit macht.
In unserer Verfassung (Grundgesetz) ist die Unternehmerfreiheit garantiert, weshalb die Rechtsprechung keine Befugnis hat, die Entscheidung über eine betriebsbedingte Kündigung, auf ihre Erforderlichkeit oder Zweckmäßigkeit zu prüfen. Die Rechtsprechung führt jedoch eine Missbrauchskontrolle durch. Hierbei prüft sie, ob die Unternehmerentscheidung nachweislich willkürlich oder unsachlich war. Solche Fälle sind jedoch als selten einzustufen