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Was tun bei einer Abmahnung

Was tun bei einer Abmahnung

Der Erhalt einer Abmahnung ist für viele Arbeitnehmer immer wieder ein einschneidendes Ereignis. Dies ist auch nachvollziehbar, da eine Abmahnung die Kündigung des Arbeits-verhältnisses vorbereiten soll. Schließlich kann unter Umständen im Wiederholungsfall eine Kündigung ausgesprochen werden.

Der Erhalt einer Abmahnung ist für viele Arbeitnehmer immer wieder ein einschneidendes Ereignis. Dies ist auch nachvollziehbar, da eine Abmahnung die Kündigung des Arbeits-verhältnisses vorbereiten soll. Schließlich kann unter Umständen im Wiederholungsfall eine Kündigung ausgesprochen werden.

Es stellt sich also die Frage, wie auf den Erhalt einer Abmahnung zu reagieren ist. Grundsätzlich kann gegen die Abmahnung Klage beim Arbeitsgericht auf Rücknahme der Abmahnung und Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erhoben werden. Ein solcher Schritt sollte aber in einem ansonsten intakten Arbeitsverhältnisses gut überlegt sein. Hintergrund ist, dass ansonsten Öl ins Feuer gegossen wird, sofern gegen die Abmahnung Klage erhoben wird. Auch bei einer völlig ungerechtfertigten Abmahnung reagieren Arbeitgeber erfahrungsgemäß äußerst verärgert, sofern sie auf Rücknahme der Abmahnung verklagt werden. Gegen eine Abmahnung sollte daher nur dann vorgegangen werden, sofern das Verhältnis ohnehin nicht mehr intakt ist, mithin mit einer weiteren Eskalation bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechnen ist.

Fazit: Es sollte also gut überlegt sein, ob gegen eine Abmahnung vorgegangen wird. Auf jeden Fall sollte sich ein Arbeitnehmer qualifiziert rechtlich beraten lassen, bevor er rechtliche Schritte einleitet und hierdurch im Ergebnis den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gefährdet.