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Was ist eine arbeitsrechtliche Ausschlussfrist und wie wirkt sie?

Was ist eine arbeitsrechtliche Ausschlussfrist und wie wirkt sie?

Im Arbeitsrecht können Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen, Tarif- und Arbeitsverträgen vorkommen. Dies hat dann zur Folge, dass – sofern die Ausschlussfrist verstreicht – ein bestimmtes bestehendes Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Das Recht ist dann mit Ablauf der Frist erloschen. Bis auf Ansprüche, die gesetzlich geregelt sind, können in der Regel alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis von Ausschlussfristen wirksam erfasst werden. Ein plastisches Beispiel bietet der Urlaubsanspruch: Der Urlaubsanspruch ist ein gesetzlicher Anspruch, geregelt im Bundesurlaubsgesetz. Hierauf können Ausschlussfristen nicht angewendet werden, da ein gesetzlich zugesicherter Anspruch durch eine arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Ausschlussfrist nicht ausgehebelt bzw. verneint werden kann. Dies bezieht sich allerdings ausschließlich auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch, der nach dem Bundesurlaubsgesetz bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstage im Jahr beträgt (also 4 Wochen). Häufig wird jedoch in den Arbeitsverträgen ein höherer Urlaubsanspruch vereinbart als derjenige des Bundesurlaubsgesetzes. Der Anteil des Urlaubs, der über das gesetzlich festgelegte Mindestmaß hinausgeht (also mehr als 20 Arbeitstage oder 4 Wochen) kann dann eben doch von Ausschlussfristen erfasst werden.

Ob Ausschlussfristen wirksam vereinbart wurden oder nicht, ist deshalb sehr genau zu prüfen. Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei hierfür jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit einem unserer vier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht.