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Was ist eigentlich ein EqualPay-Lohnanspruch?

Was ist eigentlich ein EqualPay-Lohnanspruch?

Das BAG hat bereits im Dezember 2010 festgestellt, dass die CGZP nicht tariffähig ist.

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im Dezember 2010 festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Dies hatte dann in der Folge enorme Konsequenzen, denn diese vorgenannte "Gewerkschaft" hatte vor allem Tarifverträge für Leiharbeitnehmer abgeschlossen. In diesen Tarifverträgen wurde festgehalten, dass die Leiharbeitnehmer zu schlechteren Bedingungen, als die Stammbelegschaft beschäftigt wird. Dies ist nunmehr durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vorbei. Da die Tarifverträge der CGZP unwirksam sind, mithin weggefallen sind, haben die betreffenden Arbeitnehmer einen sogenannten "EqualPay"-Anspruch, d.h. sie können das gleiche Geld wie die Stammbelegschaft von dem Entleiher beanspruchen. Auf die Leiharbeitsbranche kamen und kommen hierbei erhebliche Forderungen zu, da die Ansprüche nachträglich bis zur Verjährungsgrenze (drei Jahre) geltend gemacht werden können.