Was ist eigentlich Annahmeverzug?
Will der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen und wird diese nicht vom Arbeitgeber angenommen, d.h. wird der Arbeitnehmer nicht beschäftigt, so liegt Annahmeverzug vor.
Dies ist in § 615 BGB geregelt. In solchen Fällen ist durch das Gesetz geregelt, dass der Arbeitnehmer sein Arbeitsentgelt dennoch erhält (§ 615 BGB). Darüber hinaus muss die Arbeitsleistung für diesen Zeitraum durch den Arbeitnehmer nicht nachgeholt werden.
Besonders relevant wird Annahmeverzug im Falle eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Sofern sich im Kündigungsschutzverfahren herausstellt, dass die Kündigung nicht wirksam war, muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für den entsprechenden Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer nicht beschäftigt wurde, nachzahlen. Hierin findet sich schließlich ein gewichtiger Grund dafür, daß Arbeitgeber überhaupt bereit sind, eine Abfindung zu zahlen.
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