iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!

Warum soll ich eigentlich keinen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses abschließen?

Warum soll ich eigentlich keinen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses abschließen?

Mit dieser Frage werden wir sehr oft konfrontiert. Einem Arbeitnehmer kann man in der Regel nie dazu raten, einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzuschließen.

Zum einen wird die Bundesagentur für Arbeit eine 12wöchige Sperrzeit anordnen. Während dieser Sperrzeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Viel schlimmer ist darüber hinaus, dass während dieses Zeitraums auch kein Krankenversicherungsschutz besteht. Hierdurch sanktioniert die Bundesagentur für Arbeit die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes. Allein dies reicht nach unserer Ansicht schon aus, um eben keinen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.

Aus anwaltlicher Sicht besteht jedoch noch ein weiteres Problemfeld. Oftmals gibt es mit Rechtsschutzversicherungen Probleme, dass von dort aus für das Aushandeln eines Aufhebungsvertrages keine Kostendeckung erteilt wird. Von den Rechtsschutzversicherungen wird hierbei argumentiert, dass angeblich kein Versicherungsfall vorliege. Obwohl es eine Reihe anderslautender Gerichtsurteile gibt, versuchen Rechtsschutzversicherungen massiv ihre Versicherungsnehmer davon abzuhalten, beim Aushandeln eines Aufhebungsvertrages einen Anwalt für Arbeitsrecht, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, hinzuzuziehen. Dies ist besonders ärgerlich, da in aller Regel davon auszugehen ist, dass der Mandant durch die Hinzuziehung eines Anwalts für Arbeitsrecht bzw. eines Fachanwalts für Arbeitsrecht für sich ein besseres Ergebnis heraushandeln kann.

Daher unsere Empfehlung: Sofern Sie aufgrund der Umstände tatsächlich gezwungen sind, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, sollte Sie hierzu auf jeden Fall einen geeigneten Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, da andernfalls die konkrete Gefahr besteht, dass Sie auf Ansprüche verzichten. In der Regel lässt es sich dann auch bewerkstelligen, dass die Rechtsschutzversicherung zumindest einen Teil der Kosten übernehmen muss. Gerne steht Ihnen unser Team, welches aus vier erfahrenen Rechtsanwälten für Arbeitsrecht besteht, hierfür zur Verfügung.