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Vorsicht vor notariellen Schuldanerkenntnissen!

Vorsicht vor notariellen Schuldanerkenntnissen!

Auch im Arbeitsrecht kann ein notarielles Schuldanerkenntnis in der Regel nicht mehr angegriffen werden. Das Bundesarbeitsgericht hat einen sehr interessanten Fall entschieden. Ein Arbeitnehmer hatte gegen ein notarielles Schuldanerkenntnis geklagt, das er im Vorhinein beim Notar abgegeben hatte.

Im Rahmen dieses notariellen Schuldanerkenntnisses hatte sich der Arbeitnehmer verpflichtet, eine hohe Schadensersatzforderung an den Arbeitgeber zu zahlen, da er im Vorhinein angeblich Unterschlagungen begangen haben soll. Nach Abgabe des notariellen Schuldanerkenntnisses stellte der Arbeitnehmer den Sachverhalt anders dar und klagte gegen die Wirksamkeit des notariellen Schuldanerkenntnisses. Dies wurde jedoch vom Bundesarbeitsgericht nicht akzeptiert. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts ist das notarielle Schuldanerkenntnis bindend. Man sollte sich also genau überlegen, bei welchen Konstellationen man tatsächlich ein notariellen Schuldanerkenntnis abgibt.