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Vorsicht bei der Geltendmachung von Überstunden

Vorsicht bei der Geltendmachung von Überstunden

Arbeitsgerichte sind in der Regel sehr arbeitnehmerfreundlich. Dies hat jedoch seine Grenze bei der Geltendmachung von Überstunden.

Bei der Geltendmachung von Überstunden ist der Arbeitnehmer grundsätzlich voll darlegungs- und beweisbelastet, d.h. der Arbeitnehmer muss darlegen und ? sofern bestritten ? auch beweisen, wer die Überstunde zu welchem Zeitpunkt angeordnet hatte und zu welchem Zeitpunkt die Überstunde genau geleistet wurde. Dies ist oftmals sehr schwierig. Daher unser Tipp an alle Arbeitnehmer: Lassen Sie sich bitte die Überstunden vom Arbeitgeber abzeichnen, d.h. schriftlich bestätigen. Dies muss nicht täglich geschehen. Spätestens aber einmal im Monat sollte zusammengefasst werden, welche Überstunden konkret bestehen und dies sollte vom Arbeitgeber auch gegengezeichnet werden. Andernfalls wird die Durchsetzung der geleisteten Überstunden sehr schwierig.