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Vorsicht: Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen

Vorsicht: Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen

Urlaubsabgeltungsansprüche sind in der Regel von tariflichen Ausschlussfristen erfasst. Dies wurde zwischenzeitlich vom Bundesarbeitsgericht entschieden. Diese Entscheidung wird sehr weitreichende Folgen haben. Bekanntermaßen hat der EuGH festgestellt, dass Urlaubsabgeltungsansprüche auch noch Jahre später geltend gemacht werden können, mithin nur durch das Verjährungsrecht begrenzt werden. Diese weitreichende Entscheidung des EuGH wurde nunmehr vom BAG eingegrenzt. Da nach der Entscheidung des BAG Urlaubsabgeltungsansprüche von den tarifvertraglichen Ausschlussfristen erfasst werden, kommt für viele Millionen Beschäftigte die nachträglich Geltendmachung von Urlaubsabgeltungsansprüchen nicht mehr in Betracht. Hintergrund ist, dass viele geltende Tarifverträge Ausschlussfristen enthalten, die bestimmen, dass Forderungen innerhalb eines kurzen Zeitraums (meistens innerhalb von drei Monaten) geltend gemacht werden müssen. Geschieht dies nicht, ist der Anspruch verfallen und kann nicht mehr geltend gemacht werden. Auch diese Entscheidung zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, zeitnah zur Sicherung der eigenen Rechte einen kompetenten Anwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Wir stehen Ihnen hierzu jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit einem unserer vier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht.