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Verhaltensbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung – Anwälte Arbeitsrecht Berlin

Verhaltensbedingte Kündigung? Verlieren Sie keine Zeit! Wir setzen uns für Sie ein

Eine Kündigung wird oft als Angriff auf die eigene Person angesehen. Trotz des Schocks und der Frustration gibt es nur eine vernünftige Reaktion: Setzen Sie sich zur Wehr! Da jede Verzögerung die Chancen auf eine für Sie gute Lösung des Konflikts gefährdet, sollten Sie sich umgehend beraten lassen. Unsere langjährige Erfahrung hilft Ihnen zu Ihrem Recht zu kommen wenn Ihr Ziel eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist oder wenn Sie eine möglichst hohe Abfindung erkämpfen wollen.

  • Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen zusammen, um Ihre Situation zu analysieren
  • Entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, mit der Sie Ihre Ziele erreichen können
  • Setzen Ihre Ansprüche in Verhandlungen oder gegebenenfalls vor Gericht durch

Wir stärken Ihre Position und finden die Lösung, mit deren Hilfe Sie neue Perspektiven entwickeln können.

Wir kennen Ihre Schutzrechte und setzen uns für Sie ein

Eine verhaltensbedingte Kündigung kann als ordentliche, außerordentliche oder fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Verhaltensweisen, die einen schuldhaften Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen darstellen, können ein Kündigungsgrund sein. Man differenziert zwischen Pflichtwidrigkeiten im Leistungsbereich, bei denen der Arbeitnehmer schuldhaft die ihm obliegende Arbeitsleistung nicht erbringt und einem schuldhaften Verstoß gegen betriebliche Verhaltenspflichten, insbesondere die Störung des Betriebsfriedens. Auch außerbetriebliches Fehlverhalten kann der Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein. Was auch immer als Grund für Ihre Kündigung angegeben ist, wir können Ihnen nur dringend empfehlen, sich in anwaltliche Beratung zu begeben. Wir prüfen, ob die Kündigung ungerechtfertigt ist oder ob Verfahrensfehler vorliegen. Und ihre Chancen sind gut: Etwa 90 % aller Kündigungsstreite enden entweder mit Wiedereinstellung oder der Zahlung einer Abfindung.

In Ihrem Interesse: Wir verlieren keine Zeit.

Achtung: Nach der gesetzlichen Drei-Wochen-Frist ist die Kündigung rechtswirksam und kann nicht mehr angefochten werden. Eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sollte zeitnah erfolgen. Auf unsere Fachkompetenz können Sie zählen: Wir machen das für Sie.

Wenn Sie von einer verhaltensbedingter Kündigung betroffen sein, stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach mit einem unserer vier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen Besprechungstermin.

Fristlose Kündigung nur bei beharrlicher Arbeitsverweigerung!

Sofern ein Arbeitgeber wegen Arbeitsverweigerung das Arbeitsverhältnis kündigen will, muss die Arbeitsverweigerung tatsächlich beharrlich sein. >>


Nicht jeder Arbeitszeitbetrug rechtfertigt die fristlose Kündigung!

Nach einer Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg rechtfertigt nicht jeder Arbeitszeitbetrug die fristlose Kündigung. >>


Fristlose Kündigung – Denn sie wissen nicht, was sie tun!

Wir mussten gerade in der jüngsten Vergangenheit des Öfteren feststellen, dass Arbeitgeber fristlose Kündigungen aussprechen, obwohl diese nicht ansatzweise gerechtfertigt sind. Dies kann man dann wirklich nur mit den Worten kommentieren: Denn sie wissen nicht, was sie tun!Arbeitgebern scheint überhaupt gar nicht klar zu sein, dass sie die Arbeitnehmer beim Ausspruch einer fristlosen Kündigung geradezu in eine Kündigungsschutzklage hineintreiben. >>


Kündigung wegen Besuch pornografischer Internetseiten?

Auch das wiederholte und lange Surfen auf Pornoseiten führt nicht automatisch zur Kündigung. >>


Arbeitsrecht: Alkohol am Arbeitsplatz, ist jetzt alles verloren?

Oftmals kommt es vor, dass Arbeitnehmer alkoholisiert am Arbeitsplatz angetroffen werden und Arbeitgeber daraufhin eine Kündigung aussprechen. Sofern Sie hiervon betroffen sind, sollten Sie einen versierten Anwalt für Arbeitsrecht, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, aufsuchen. >>


Abfindung bei fristloser Kündigung

In der Regel sind Abfindungen das Ergebnis von intensiven Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Eine Abfindung fällt also nicht vom Himmel, sondern wird zwischen den beiden Parteien verhandelt. >>


Fristlose Kündigung bei Selbstbeurlaubung?

In der Regel ist eine fristlose Kündigung bei Selbstbeurlaubung rechtmäßig. Ein häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die Gewährung von Urlaub. So gibt es immer wieder Fälle, in denen die Urlaubsanträge der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber betriebsbedingt nicht genehmigt werden, der Urlaub dann aber trotzdem vom Arbeitnehmer – wie geplant und ohne einen weiteren Hinweis an den Arbeitgeber – angetreten wird. >>


Die Kündigung des schlafenden Arbeitnehmers

Das LAG Baden-Württemberg musste sich mit einem schlafenden Arbeitnehmer auseinandersetzen. Hintergrund des Falles war, dass der Arbeitnehmer 15 Minuten seiner Arbeitszeit mit geschlossenen Augen auf dem zurück geklappten Sitz seines LKW verbrachte, also schlief. >>


Eine längere Haftstrafe kann eine Kündigung rechtfertigen!

Eine lange, d.h. mehrjährige Haftstrafe rechtfertigt in der Regel die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, was das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall wurde gegen den Mitarbeiter eine Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verhängt. >>


Die Kündigung fauler Arbeitnehmer

Wie widersprüchlich teilweise Urteile seien können, zeigt ein Vergleich zweier Urteile des LAG Rheinland-Pfalz und des LAG Köln: >>


Die Voraussetzungen einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung!

Die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist ein wichtiger Grund, d.h. es müssen Tatsachen vorliegen, die dazu führen, dass dem Kündigenden eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfristen nicht zugemutet werden kann (unter Prüfung des Einzelfalls und Abwägung der beiderseitigen Interessen). >>


Fachanwälte für Arbeitsrecht: Diebstahl lohnt sich nicht!

Das Bundesarbeitsgericht hat einen interessanten Fall entschieden. Hintergrund war, dass der Arbeitgeber mit Zustimmung des Betriebsrats eine verdeckte Videoüberwachung vornahm, nachdem es in seinem Betrieb zu umfangreichen Diebstählen gekommen war. >>


Müssen bei der fristlosen Kündigung etwaige Fristen beachtet werden?

So erstaunlich es klingt, aber auch bei einer fristlosen Kündigung müssen Fristen beachtet werden! Denn fristlos gekündigt werden darf nur dann, wenn der Kündigende seine Kündigung innerhalb von zwei Wochen erklärt, nachdem er von den Tatsachen Kenntnis erlangt hat, die zur fristlosen Kündigung führen. Die Kündigung muss innerhalb dieser zwei Wochen dem jeweilig anderen Vertragspartner (in der Regel dem Arbeitnehmer) zugegangen sein. >>


Fachanwalt Arbeitsrecht Berlin: Vorbereitungshandlung rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Köln hat neulich einen sehr interessanten Fall entschieden. Hintergrund des Falles war, dass ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gegenüber seinem Arbeitgeber gekündigt hatte und während des Laufs der Kündigungsfrist seine selbständige Tätigkeit vorbereitete. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos. >>


Nicht auf jede Beleidigung folgt automatisch die Kündigung!

Vielen Arbeitnehmern ist es nicht bewusst, dass nicht jede Beleidigung einen Kündigungsgrund darstellt. >>


Belästigung rechtfertigt Kündigung!

Eine unmittelbare und heftige Belästigung einer Mitarbeiterin kann die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. >>


Bei Arbeitsverweigerung automatisch die Kündigung?

Nicht aus jeder Arbeitsverweigerung folgt automatisch die Kündigung. Eine häufige Fallgruppe, aus denen Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, ist die Fallgruppe der Arbeitsverweigerung. >>


Fristlose Kündigung: Was nun?

Auch im Falle des Erhaltes einer fristlosen Kündigung sollte man sich als Arbeitnehmer an gewisse Spielregeln halten. >>


Ist eine Kündigung wegen Schlecht- oder Minderleistung möglich?

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Schlecht- oder Minderleistung ist in der Regel nicht möglich. Dies wird oftmals vom Arbeitgeber verkannt. >>


Fristlose Kündigung bei Spesenbetrug

Ein Spesenbetrug stellt grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Dies wurde kürzlich vom Arbeitsgericht Frankfurt/Main entschieden. >>


Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit oder Nebentätigkeit?

Wir müssen oftmals feststellen, dass es vielfach Missverständnisse gibt, ob der Arbeitgeber wegen einer Konkurrenz- bzw. Nebentätigkeit kündigen darf. >>


Arbeitsrecht: Kündigung bei Internetnutzung?

Unter Umständen kann die Internetnutzung während der Arbeitszeit zu der Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Aber auch hier kommt es wieder auf den Einzelfall an. >>


Kündigung wegen Verstoß gegen Arbeitsschutz?

Eine Kündigung kann ausnahmsweise auch dann gerechtfertigt sein, sofern der Arbeitnehmer gegen Arbeitsschutzvorschriften verstößt. >>


Rechtfertigt eine einmalige Bestechung die fristlose Kündigung?

In der Regel ist auch bei einer nur einmaligen Bestechung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt. >>


Fristlose Kündigung wegen Facebook!

Ein Eintrag auf ihrer Facebookseite ist einer Auszubildenden zum Verhängnis geworden. Auf ihrer Facebookseite hatte die Auszubildende gepostet: Ab zum Arzt und dann Koffer packen. >>


Kündigung wegen neuer Liebe?

Einem Chefarzt einer katholischen Klinik darf wegen einer neuen Liebe nicht gekündigt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat einem Chefarzt einer katholischen Klinik Recht gegeben. >>