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Uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Personalakte?

Uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Personalakte?

Gibt es eigentlich ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Personalakte? Dies wurde schon bislang von der Rechtsprechung bejaht.

Gibt es eigentlich ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Personalakte? Dies wurde schon bislang von der Rechtsprechung bejaht.

In einem kürzlich vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall wurde dem Arbeitnehmer sogar das Recht zuerkannt, uneingeschränkt in die Personalakte einsehen zu können und zwar auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies wurde damit begründet, dass es sich hierbei um höchst persönliche Daten handelt, auf die der Arbeitnehmer auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch hat und somit zeitlich unbefristet in die Personalakte bei seinem ehemaligen Arbeitgeber einsehen darf.

Sofern jedoch die Personalakte vom Arbeitgeber zwischenzeitlich vernichtet wurde, ist der Anspruch auf Einsichtnahme in die Personalakte erloschen. Wir meinen, dass diese Entscheidung richtig ist. Sofern Sie hierzu noch Fragen haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.