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Umdeutung fristloser Kündigungen in fristgerechte Kündigungen?

Umdeutung fristloser Kündigungen in fristgerechte Kündigungen?

Vielfach kommt es vor, dass Arbeitgeber fristlose Kündigungen aussprechen. Da fristlose Kündigungen für Arbeitgeber jedoch sehr schwer zu begründen sind, d.h. oftmals unwirksam sind, stellt sich dann die Frage, ob fristlose Kündigungen dann in fristgerechte umzudeuten sind. Zwar muss das Gericht von sich aus, d.h. von Amts wegen prüfen, ob eine Umdeutung einer fristlosen in eine fristgerechte Kündigung in Betracht kommt. Allerdings gibt es insofern keinen Automatismus. Es müssen vielmehr Anhaltspunkte vorliegen, die eine Umdeutung einer fristlosen in eine fristgerechte Kündigung rechtfertigen. Sofern derartige Anhaltspunkte nicht gegeben sind, verliert der Arbeitgeber den Prozess bereits aus dem Grunde heraus, dass die fristlose Kündigung wegen der hohen Anforderungen nicht gerechtfertigt ist und eine Umdeutung in eine fristgemäße Kündigung nicht in Betracht kommt.

Einem Kündigenden kann daher aus unserer Sicht immer nur empfohlen werden, eine Kündigung auch hilfsweise fristgerecht auszusprechen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass wegen den hohen Anforderungen an eine fristlose Kündigung der Prozess allein deswegen schon verloren geht.