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Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit – Anwälte Arbeitsrecht Berlin

Teilzeitbeschäftigungen werden in der modernen Arbeitswelt immer wichtiger

Schätzungen gehen davon aus, dass ca. ¼ aller abhängig Erwerbstätigen derzeit als Teilzeitarbeitnehmer arbeiten. Als Teilzeitbeschäftigte gelten Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Sofern Sie sich entscheiden, Ihren Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend zu machen, sollten Sie im Vorhinein qualifizierte Rechtsberatung durch unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen, da etliche Fallstricke zu beachten sind. Sprechen Sie mit uns

  • Wir prüfen ob Ihnen ein Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit zusteht
  • Wir klären Sie über die Risiken und Chancen auf
  • Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht

Gleiche Rechte für Teilzeitarbeitende Arbeitnehmer

Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer ist vor willkürlicher Behandlung durch den Arbeitgeber geschützt. Grundsätzlich darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen seiner verringerten Arbeitszeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist festgelegt, dass dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren ist, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer entspricht.

Lassen Sie sich nicht benachteiligen. Rechtsanwälte für Arbeitsrecht kennen Ihre Schutzrechte.

Ein Arbeitnehmer darf wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht benachteiligt werden (Benachteiligungsverbot). Leider wird dies von Arbeitgebern nicht immer eingehalten. Häufig wird der Anspruch auf Teilzeit verwehrt oder es kommt zu einer schlechteren Behandlung im Verhältnis zu vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern. Sprechen Sie uns an. Wir können Ihnen schon im Vorhinein verlässlich mitteilen, ob Ihnen ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zusteht und worauf bei Verhandlungen zu achten ist.

Vereinbaren Sie mit einem unserer Anwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Gesprächstermin. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung bzw. Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Teilzeitarbeit auf Abruf

Es existieren Arbeitsverträge, bei denen der Arbeitgeber ein einseitiges Recht festlegt, die Dauer der Arbeitszeit zu bestimmen. Solche Arbeitsverträge existieren in verschiedenen Varianten. Beispielsweise wurde vereinbart, dass ein gewisser Sockelbetrag an Arbeit immer anfällt und der Arbeitgeber bei höherem Arbeitsanfall dann Arbeitnehmer Mehrarbeit zuweisen kann. >>