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Tarifliche Beendigungsklauseln sind nicht unwirksam

Tarifliche Beendigungsklauseln sind nicht unwirksam

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass tarifvertragliche Klauseln, die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen eines gewissen Alters regeln, nicht grundsätzlich unwirksam sind.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass tarifvertragliche Klauseln, die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen eines gewissen Alters regeln, nicht grundsätzlich unwirksam sind.

Hintergrund der Entscheidung war, dass in dem entsprechenden Tarifvertrag festgehalten wurde, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, sofern der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat. Wir halten diese Entscheidung für nicht haltbar und altersdiskriminierend. In unserer Praxis erschien vor kurzem gerade ein 68-jähriger Mandant, der nach wie vor täglich und mit großer Freude seine Arbeitsleistung erbringt. Zum Glück sieht das der Arbeitgeber genauso. Wir sind uns sicher, dass es derartige Urteile in ein paar Jahren nicht mehr geben wird. Leider müssen wir jetzt mit dieser Entscheidung leben. Für uns jedenfalls ist es nicht verständlich, dass leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter automatisch mit dem 65. Lebensjahr aus dem Erwerbsleben ausscheiden sollen. Nach unserer Meinung ist dies vielmehr eine falsche Entscheidung, mit der wir gleichwohl leben müssen.