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So werden Kündigungen richtig zugestellt!

So werden Kündigungen richtig zugestellt!

Die Zustellung von Kündigungen durch Einschreiben birgt erhebliche Risiken und ist nicht empfehlenswert!

Das Einwurfeinschreiben ist für die Zustellung einer Kündigung nicht geeignet. Denn damit ergibt sich häufig die Problematik, dass behauptet wird, die Kündigung sei nicht zugegangen. In solchen streitigen Fällen entscheiden die Gerichte regelmäßig, dass mit einem einfachen Einlieferungsbeleg bzw. einem entsprechenden Auslieferungsbeleg kein Nachweis über den Zugang der Sendung erbracht wird. Es kann durch solche Belege nämlich nicht nachgewiesen werden, dass die Sendung bzw. die Kündigung tatsächlich im richtigen Briefkasten eingegangen ist und nicht beim Zustellvorgang in irgendeiner Weise verloren gegangen ist. Es ist bei dieser Form der Zustellung also kein rechtssicherer Nachweis hierüber möglich.

Am sichersten stellt man Kündigungen immer noch per Boten zu. Dass die Kündigung erhalten wurde, sollte man sich dabei unbedingt quittieren lassen.