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Sind Urlaubsabgeltungsansprüche vererblich?

Sind Urlaubsabgeltungsansprüche vererblich?

In der Regel sind Urlaubsabgeltungsansprüche nicht vererblich. Das BAG hat zuletzt einen sehr interessanten Fall zu entscheiden.

Hintergrund war, dass ein Arbeitnehmer vor der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses und vor seinem Tod für mehr als zwei Jahre arbeitsunfähig war. Bekanntermaßen entsteht während einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit auch der Urlaubsanspruch. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) so entschieden. Daraufhin haben die Erben die Urlaubsabgeltung für die vorangegangenen Jahre geltend gemacht. Das BAG hielt dies im Ergebnis nicht für zulässig. Das BAG ist der Auffassung, dass es sich bei dem Urlaubsanspruch um einen höchst persönlichen Anspruch handelt, der mit dem Tode des Arbeitnehmers erlischt. Somit kann dann ein entsprechender Urlaubsabgeltungsanspruch nicht von dem Erben geltend gemacht werden. Dogmatisch ist die Entscheidung nachvollziehbar. Gleichwohl kann sich hierdurch eine Gerechtigkeitslücke ergeben. Nicht nachvollziehbar ist nämlich, warum Vermögen vererbt werden kann, nicht jedoch der Urlaubsabgeltungsanspruch, der ebenfalls einen Vermögensbestandteil darstellt. Wir meinen, dass diese Entscheidung durchaus diskussionswürdig ist.