Scheinselbständigkeit: Wessen Problem ist das eigentlich?
Es kommt öfters vor, als man denkt, dass eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Eine Scheinselbständigkeit ist gegeben, sofern der Mitarbeiter formal als Unternehmer auftritt, in Wirklichkeit aber eine nichtselbständige Tätigkeit für seinen Arbeitgeber ausführt, für die eine Lohnsteuerpflicht/Sozialversicherungspflicht besteht.
Das Problem bei der Scheinselbständigkeit besteht insbesondere für Arbeitgeber darin, dass die Sozialversicherungsträger primär beim Arbeitgeber Rückgriff nehmen und beim Arbeitgeber für die letzten vier Jahre die Sozialversicherungsbeiträge rückfordern. Somit können ohne Probleme mehrere Zehntausend Euro zusammen kommen. Die Möglichkeiten eines Arbeitgebers, sich bei einem Arbeitnehmer hierfür schadlos zu halten, sind relativ begrenzt. In aller Regel bestehen für den Arbeitgeber keine Möglichkeiten, etwaige Ansprüche beim Arbeitnehmer zu erlangen.
Fazit: Sofern Sie hiervon betroffen sind, können wir Ihnen nur dringend raten, sich unverzüglich in qualifizierte anwaltliche Beratung zu begeben. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung.