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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin: Die Geltendmachung von Überstunden wurde vereinfacht!

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin: Die Geltendmachung von Überstunden wurde vereinfacht!

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat in einem wegweisenden Urteil die Geltendmachung von Überstunden vereinfacht.Bei der Geltendmachung von Überstunden stellen die Arbeitsgerichte im Normalfall extrem hohe Anforderungen. Grundsätzlich sind die Arbeitsgerichte zwar arbeitnehmerfreundlich. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Überstunden gilt dies jedoch nur eingeschränkt. Die Arbeitsgerichte verlangen dann nämlich, dass der Arbeitnehmer genauestens darlegt, wer die Überstunde genau zu welchem Zeitpunkt angeordnet hat und zu welchem Zeitpunkt die Überstunde genau abgeleistet wurde. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer darlegen, welche genaue Tätigkeit er in der Überstunde geleistet hat. Dies ist oftmals ein Ding der Unmöglichkeit, da dies für jede einzelne Überstunde gilt.

Diese strenge Rechtsprechung wurde nun etwas aufgeweicht. Zwar ist es nach wie vor so, dass der Arbeitnehmer genau darlegen muss, wer zu welchem Zeitpunkt die Überstunde angeordnet hat und zu welchem Zeitpunkt die Überstunde genau geleistet wurde. Allerdings muss er nun nicht mehr darlegen, ob und welche Tätigkeit er während der Überstunde geleistet hat. Vielmehr reicht es aus, wenn er ein Zeiterfassungsjournal, welches im Betrieb vom Arbeitgeber geführt wird, vorlegt oder schlicht nachweisen kann, dass er zur fraglichen Zeit im Betrieb vor Ort anwesend war. Dann gilt nämlich eine Vermutung dahingehend, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich die Überstunde geleistet hat. Auch nach neuerlicher Rechtsprechung bleibt die gerichtliche Durchsetzung von Überstunden schwierig. Allerdings wurden die sehr strengen Voraussetzungen etwas gelockert. Ein in unseren Augen sehr erfreuliches Ergebnis.

Sollten auch Sie Überstunden geltend machen wollen, stehen wir Ihnen hierzu jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich bei einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen Besprechungstermin geben.