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Rechtfertigt eine einmalige Bestechung die fristlose Kündigung?

Rechtfertigt eine einmalige Bestechung die fristlose Kündigung?

In der Regel ist auch bei einer nur einmaligen Bestechung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt.

Jeder Arbeitnehmer sollte sich genau überlegen, ob er Schmiergelder annimmt oder sich bestechen lässt. Derartiges Verhalten eines Arbeitnehmers rechtfertigt nämlich in der Regel die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht so mehrfach entschieden und dürfte wohl auch richtig sein, da die Bestechung des Arbeitnehmers letztlich immer zu Lasten des Arbeitgebers geht und bei dem Arbeitgeber zu einem Vermögensnachteil führt. Aus diesem Grund ist eine fristlose Kündigung wegen Bestechung grundsätzlich rechtmäßig, wobei es jedoch auch hier auf die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles ankommt. Hiervon abzugrenzen sind jedoch branchenübliche Geschenke, wie beispielsweise Kalender und/oder Stifte etc. Diese Gelegenheitsgeschenke rechtfertigen selbstverständlich keinen Kündigungsausspruch.