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Pflicht zur Dankesformel im Zeugnis?

Pflicht zur Dankesformel im Zeugnis?

Das Arbeitsgericht München hat ein wirklich sehr interessantes Urteil veröffentlicht. Hintergrund ist die Frage, ob der Arbeitgeber im Zeugnis dem Arbeitnehmer für seine geleisteten Dienste danken muss. Das Bundesarbeitsgericht ist nämlich der Ansicht, dass der Arbeitgeber zu einer entsprechenden Dankesformel im Zeugnis nicht verpflichtet werden kann. Dies sieht das Arbeitsgericht München anders und hat den Arbeitgeber zu einer entsprechenden Dankesformel verurteilt. Begründet wurde dies vom Arbeitsgericht München damit, dass eine derartige Dankesformel in Zeugnissen heutzutage üblich sei. Es bleibt spannend. Es dürfte davon auszugehen sein, dass der Arbeitgeber gegen das Urteil Berufung einlegt. In letzter Instanz muss abgewartet werden, ob und wie das Bundesarbeitsgericht entscheidet, d.h. ob zukünftig Arbeitgeber zur Aufnahme einer entsprechenden Dankesformel verpflichtet, d.h. verurteilt werden können.

Sofern Sie von einem derartigen Problem betroffen sind, vertreten wir Sie gerne. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.