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Personenbedingte Kündigung

Personenbedingte Kündigung – Anwälte Arbeitsrecht Berlin

Die personenbedingte Kündigung beinhaltet Kündigungsgründe, die persönliche Eigenschaften des Arbeitnehmers betreffen und oft auf Arbeitsunfähigkeit beruhen.Personenbedingte Kündigung? Sofort handeln. Unsere Anwälte setzen sich für Sie ein!

Eine personenbedingte Kündigung beinhaltet Kündigungsgründe, die die persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers betreffen. Personenbedingte Kündigungsgründe sind beispielsweise dauerhafte Arbeitsunfähigkeit aufgrund Erkrankung des Arbeitnehmers, eine fehlende Arbeitserlaubnis sowie eine Haftstrafe des Arbeitnehmers. Voraussetzung für den Ausspruch einer personenbedingten Kündigung ist, dass der Arbeitnehmer nicht mehr über seine individuellen Fähigkeiten oder Eignungen verfügt, um die geschuldete Arbeitsleistung vollständig oder teilweise zu erbringen. Wenn Sie eine personenbedingte Kündigung erhalten haben, helfen wir Ihnen Ihre Rechte zu wahren.

  • Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen zusammen, um Ihre Situation zu analysieren
  • Entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, mit der Sie Ihre Ziele erreichen können
  • Setzen Ihre Ansprüche in Verhandlungen oder gegebenenfalls vor Gericht durch

Kündigung durch Krankheit? Unsere drei Rechtsanwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen

Im überwiegenden Teil erfolgt der Ausspruch einer personenbedingten Kündigung aufgrund einer Erkrankung des Arbeitnehmers. Entscheidend für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist eine negative Zukunftsprognose des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers, aus der sich ergibt, dass auch zukünftig mit erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen zu rechen sein wird, beispielsweise erhebliche Fehlzeiten durch dauerhafte Erkrankung des Arbeitnehmers. Gerade bei einer krankheitsbedingten Kündigung sollten Sie deren Wirksamkeit von einem Fachanwalt prüfen lassen. Klagen gegen eine Kündigung wegen Krankheit haben in der Regel gute Erfolgschancen, da für deren Wirksamkeit strenge Voraussetzungen gelten.

Wahren Sie Ihre Schutzrechte. Wir setzen uns für Sie ein.

Haben Sie eine personenbedingte Kündigung erhalten, sollten Sie unverzüglich handeln. Sie können innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen. Versäumen Sie diese Frist, ist die Kündigung wirksam. Es empfiehlt sich eine Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Wir sorgen dafür, dass die Kündigungsschutzklage fristgerecht erhoben wird. Nicht nur wenn Sie eine Weiterbeschäftigung anstreben, sondern auch um eine gute Abfindung aushandeln zu können, ist diese Frist zwingend einzuhalten.

Sollten Sie von einer personenbedingten Kündigung betroffen sein, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit einem unserer Anwälte für Arbeitsrecht einen entsprechenden Besprechungstermin.

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