Nicht auf jede Beleidigung folgt automatisch die Kündigung!
Vielen Arbeitnehmern ist es nicht bewusst, dass nicht jede Beleidigung einen Kündigungsgrund darstellt.
Denn zunächst ist zu berücksichtigen, dass es so etwas wie einen branchen- bzw. betriebsüblichen Umgangston gibt. Nicht alles, was beispielsweise in der Baubranche erlaubt ist, ist in einer anderen Branche möglich. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob der Arbeitnehmer nicht zu der Äußerung provoziert wurde oder aufgrund stetigen psychischen Drucks (Mobbing) gerade zu einer derartigen Äußerung gebracht wurde. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, ob und gegenüber wem die Beleidigung erfolgt ist. Erfolgt eine Beleidigung über den Chef im Kollegenkreis, so liegt schon gar keine Beleidigung vor, die in der Regel eine Kündigung rechtfertigt, da derartige Äußerungen in der Erwartung abgegeben werden, dass sie gerade nicht den Chef erreichen.
Gerade bei einer Kündigung wegen einer vorherigen Beleidigung kommt es auf viele Einzelheiten an. Sofern Sie daher eine Kündigung wegen einer Beleidigung erhalten haben, können wir nur dringend raten, sich in anwaltliche Beratung zu begeben. Hierbei sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, aufsuchen. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.