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Muss gegen jede einzelne Kündigung Klage erhoben werden?

Muss gegen jede einzelne Kündigung Klage erhoben werden?

In unserer täglichen Praxis müssen wir es mehrfach erleben, dass Arbeitnehmern gegenüber mehrere Kündigungen ausgesprochen werden.

Entweder es werden im Laufe des Kündigungsverfahrens noch Kündigungen nachgeschoben, oder es werden bei Ausspruch der Kündigung gleich mehrere Kündigungen übergeben. In einem solchen Fall muß tatsächlich gegen jede einzelne Kündigung gesondert innerhalb der Dreiwochenfrist Klage erhoben werden. Zur Absicherung des Arbeitnehmers empfiehlt es sich aus Sicht eines versierten Fachanwalts für Arbeitsrecht zwar immer, einen allgemeinen Feststellungsantrag zu stellen, mit dem zum Ausdruck gebracht wird, dass man generell auch weitere Kündigungen für unwirksam hält. Aber auch wenn ein derartiger Antrag gestellt ist, sollte stets gegen jede einzelne Kündigung Klage erhoben werden. Unser Rat daher: Sofern Sie Arbeitnehmer sind und von Ihrem Arbeitgeber mehrere Kündigungen erhalten, zögern Sie nicht, gegen jede einzelne Kündigung Klage zu erheben. Dies ist der sicherste Weg, um Ihre Rechte zu sichern. Gerne stehen wir Ihnen hierbei als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zur Verfügung.