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Muss bei einer Kündigung in der Probezeit der Betriebsrat angehört werden?

Muss bei einer Kündigung in der Probezeit der Betriebsrat angehört werden?

Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich einen sehr spannenden Fall entschieden. Hintergrund des Falles war, dass einem Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit gekündigt wurde, es der Arbeitgeber jedoch verabsäumt hatte, den Betriebsrat anzuhören.

Grundsätzlich verhält es sich so, dass der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit (bis zu 6 Monaten) frei ist, d.h. den Arbeitnehmer ohne Grund kündigen kann. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst prüfen sollen, ob sie das Arbeitsverhältnis tatsächlich durchführen wollen. Gleichzeitig muss jedoch bei jeder Kündigung der Betriebsrat angehört werden. Die Frage war nun, ob dies auch für eine Probezeitkündigung gilt, da der Arbeitgeber ohne Grund kündigen kann und somit die Betriebsratsanhörung zur reinen Formalie verkommt. Im Ergebnis hat das Bundesarbeitsgericht dies bestätigt und hält auch innerhalb der Probezeit eine Betriebsratsanhörung für erforderlich.

Fazit: Diese Entscheidung ist eine böse Stolperfalle für Arbeitgeber, da in dem entschiedenen Fall für den Arbeitgeber keine Zeit mehr blieb, eine neue Kündigung auszusprechen, da die Probezeit bereits abgelaufen war, als ihm mitgeteilt wurde, dass die erste Kündigung wegen der fehlenden Betriebsratsanhörung unwirksam war.