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Muss bei Krankheit der Dienstwagen herausgegeben werden?

Muss bei Krankheit der Dienstwagen herausgegeben werden?

Einen interessanten Fall hat kürzlich das Bundesarbeitsgericht entschieden. In dem besagten Fall wurde dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung ein Dienstwagen überlassen.

Als der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt war, hat der Arbeitgeber den Dienstwagen nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung vom Arbeitnehmer herausverlangt. Im Ergebnis zu Recht. Das BAG hat insofern festgestellt, dass nach Ablauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums der Dienstwagen vom Arbeitgeber immer herausverlangt werden kann. Argumentiert wurde damit, dass der Dienstwagen, der auch zur privaten Nutzung überlassen wurde, ein Gehaltsbestandsteil darstellt. Wenn und soweit nunmehr die Entgeltfortzahlungspflicht nach Ablauf von sechs Wochen endet, endet logischerweise auch die Pflicht, den Dienstwagen als (Teil des Entgelts) an den Arbeitnehmer zu überlassen.

Im Ergebnis dürfte dies eine richtige Entscheidung sein, wenn sie auch für jeden Arbeitnehmer schmerzhaft ist. Wir können daher nur jedem Arbeitnehmer raten, im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, dass der Dienstwagen auch bei einer etwaigen längeren Erkrankung behalten werden darf. Ansonsten muss der Arbeitnehmer den Dienstwagen nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung herausgegeben.

Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie bitte einfach einen Beratungstermin mit einem unserer vier Rechtsanwälte für Arbeitsrecht.