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Lange Beschäftigung führt nicht automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis!

Lange Beschäftigung führt nicht automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis!

Nach Ansicht des LAG Nürnberg folgt aus einer langen Beschäftigung in jeweils befristeten Arbeitsverhältnissen nicht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wir hatten bereits vom Urteil des Bundesarbeitsgerichts berichtet, wonach bei einer langjährigen Beschäftigung mit vielfachen Befristungen (11 Jahre und insgesamt 13 Befristungen) nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts von einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung des Befristungsrechts auszugehen ist. Danach kann der Arbeitnehmer automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geltend machen. Diese Rechtsprechung wurde nun vom Landesarbeitsgericht Nürnberg relativiert. In dem entschiedenen Fall war der betreffende Arbeitnehmer 11 Jahre und 4 Monate beschäftigt, allerdings nur in drei befristeten Verträgen. Dies reichte den Richtern nicht aus. Der Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wurde verwehrt.

Es bleibt abzuwarten, ob und wie das Bundesarbeitsgericht hierauf reagiert. Wir meinen jedoch, dass bei einer langjährigen Befristung – unabhängig von der Anzahl der verschiedenen Verträge – von einem Missbrauch des Befristungsrechts auszugehen ist. Sollten Sie von befristeten Arbeitsverträgen betroffen sein, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Besprechungstermin.