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Kündigung wegen falschen Pfandbons rechtens?

Kündigung wegen falschen Pfandbons rechtens?

Das Arbeitsgericht hat Ende September eine Kündigung für rechtens erklärt, bei der ein Arbeitnehmer dingend verdächtigt war, Pfandbons im Wert von 2 und 4,06 Euro selbst hergestellt und eingelöst zu haben.

Fälle dieser Art haben in der Vergangenheit eine Kontroverse ausgelöst, da das Bundesarbeitsgericht in dem Fall "Emely" von seiner sonst konsequenten Linie abgewichen war. Im Arbeitsrecht gilt nach wie vor, dass auf geringe Diebstähle den Arbeitgeber grundsätzlich zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen können. Hiervon war das Bundesarbeitsgericht abgewichen und hatte eine Einzelfallentscheidung getroffen, wobei im Wesentlichen auf eine lange Betriebszugehörigkeit abgestellt wurde.

Im Arbeitsrecht stellt sich nunmehr grundsätzlich die Frage, wie lange ein Mitarbeiter beschäftigt sein muss, damit Vermögensdelikte zumindest beim ersten Fall nicht gleich zu einer Kündigung führen dürfen.

In dem vorgenannten Fall dürfte die Verfehlung des Arbeitnehmers im Hinblick auf die Urkundenfälschung so gravierend sein, dass das Arbeitsgericht die Kündigung für rechtens erklärte.

Die arbeitsrechtliche Rechtsprechung wird sich diesbezüglich sicherlich weiter entwickeln. Wir werden in diesem Blog berichten.