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Kündigung wegen Verstoß gegen Arbeitsschutz?

Kündigung wegen Verstoß gegen Arbeitsschutz?

Eine Kündigung kann ausnahmsweise auch dann gerechtfertigt sein, sofern der Arbeitnehmer gegen Arbeitsschutzvorschriften verstößt.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neuerlichen Entscheidung erkannt, dass auch mehrfache und wiederholte Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen unter Umständen die Kündigung rechtfertigen können. In dem betreffenden Fall war ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber nur für eine relativ kurze Zeit beschäftigt und hat trotz zweifacher Abmahnungen die im Betrieb geltenden Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten. Dem Arbeitgeber ist daraufhin der Kragen geplatzt und er hat das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer gekündigt. Die vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung hielten die Richter hierbei nicht für begründet; allerdings die fristgemäße Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. Die Richter haben dem Arbeitnehmer hierbei ins Stammbuch geschrieben, dass er Arbeitsvorschriften einzuhalten hat und – da er hiergegen mehrfach verstoßen hatte – die Kündigung gerechtfertigt war. Vor diesem Hintergrund kann man wirklich nur jedem Arbeitnehmer empfehlen, die maßgeblichen Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Ansonsten kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohen.