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Kündigung wegen Selbstbeurlaubung?

Kündigung wegen Selbstbeurlaubung?

Eine Selbstbeurlaubung führt nicht zwangsläufig zur Kündigung. Vielmehr sind immer die Umstände des Einzelfalles entscheidend.

Selbstbeurlaubung und Kündigung

Das LAG Köln hatte einen sehr interessanten Fall zu entscheiden. Hintergrund war, dass sich ein Arbeitnehmer selbst beurlaubt hatte, nachdem ihm vom Arbeitgeber kein Urlaub gewährt wurde. Dies ließ sich der Arbeitgeber nicht gefallen und kündigte dem Arbeitnehmer fristlos.

Kündigung ist nicht gerechtfertigt

Das LAG Köln hat entschieden, dass diese Kündigung nicht gerechtfertigt war, da der Arbeitgeber den Urlaub gegenüber dem Arbeitnehmer böswillig und diskriminierend verweigerte. Darüber hinaus entstand durch den vom Arbeitnehmer eigenständig genommenen Urlaub für den Arbeitgeber keine besonders belastende Situation, so dass das LAG Köln zu dem Schluss kam, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt war. Wie diese Entscheidung wieder einmal zeigt, sind vor dem Arbeitsgericht jeweils die besonderen Umstände des Einzelfalls entscheidend. Ob und unter welchen Umständen eine Kündigung gegebenenfalls greift oder nicht, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Sollten Sie hiervon betroffen sein, d.h. sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber eine Kündigung ausgesprochen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.