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Kündigung wegen Besuch pornografischer Internetseiten?

Kündigung wegen Besuch pornografischer Internetseiten?

Auch das wiederholte und lange Surfen auf Pornoseiten führt nicht automatisch zur Kündigung.Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass auch der wiederholte Besuch pornografischer Seiten im Internet nicht automatisch zur Kündigung führt. Im entschiedenen Fall hat ein leitender Mitarbeiter einer deutschen Bausparkasse in den Arbeitspausen über einen sehr längen Zeitraum pornografische Seiten im Internet aufgerufen. Im Vorhinein war dem betreffenden Mitarbeiter die generelle Benutzung des Internets währen der Dienstzeiten und auch in den Pausenzeiten verboten worden. Gleichzeitig wurde vom Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Internets die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen könnte. Als der Arbeitgeber die Internetnutzung und den Besuch der pornografischen Seiten feststellte, sprach er die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus.

Der Arbeitgeber argumentierte vor Gericht, dass durch den Besuch der pornografischen Seiten ein sehr schwerer Vertragsverstoß vorliege. Außerdem habe er, der Arbeitgeber, im Vorhinein auf die Möglichkeit der Kündigung hingewiesen. Der Arbeitnehmer könne daher nicht erwarten, dass ihm „nur“ eine Abmahnung ausgesprochen wird.

Der Arbeitnehmer argumentierte, dass ihm der Arbeitgeber durch den Ausspruch der Abmahnung die Möglichkeit hätte geben müssen, sein Verhalten zu korrigieren. Im Übrigen sei auch bei einem einmaligen Verstoß der Ausspruch einer Kündigung unverhältnismäßig. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitnehmer Recht. Das Gericht schloss sich hierbei den Argumenten des Arbeitnehmers an. Im Übrigen – so das Gericht weiter – konnte der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass ihm durch das Verhalten des Arbeitnehmers ein Schaden entstanden sei. Insbesondere habe sich der Arbeitgeber keine Viren oder ähnliches eingefangen, so dass die Kündigung insgesamt unwirksam war.

Ein sicherlich sehr interessantes Urteil. Sollten Sie hiervon oder von anderen arbeitsrechtlichen Problemen betroffen sein, vertreten wir Sie gerne. Bitte vereinbaren Sie mit einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Besprechungstermin.