iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!

Kündigung mangels ausreichender Deutschkenntnisse

Kündigung mangels ausreichender Deutschkenntnisse

Ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen ist oftmals erforderlich!

Erst kürzlich hat das Bundesarbeitsgericht einen Fall entschieden, in dem ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber klagte, der ihm mangels ausreichender Deutschkenntnisse die Kündigung erteilte. Die Sprachkompetenz des Arbeitnehmers war nämlich so schlecht, dass er schriftliche Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers nicht verstand.

Der Arbeitnehmer verwies in Bezug auf den Kündigungsgrund auf das Gleichbehandlungsgesetz. Vor diesem Hintergrund befand er die Kündigung als unrechtmäßige, ethnische Diskriminierung, die daher unwirksam sein sollte. Jedoch erklärte das Bundesarbeitsgericht die Kündigung für wirksam, denn dem Arbeitgeber ist eine Weiterbeschäftigung vor diesem Hintergrund nicht zumutbar.

Prinzipiell kann dies wohl nur für Fälle gelten, in denen Deutschkenntnisse erforderlich sind.