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Kündigung aufgrund von Videoüberwachung?

Kündigung aufgrund von Videoüberwachung?

Eine Kündigung wegen einer vom Arbeitgeber durchgeführten Videoüberwachung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Nur selten ist eine Videoüberwachung erlaubt.

Videoüberwachung nur bei konkretem Verdacht…

Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber wegen einer Videoüberwachung kündigen darf, hat nunmehr das LAG Köln entschieden. Hintergrund der Entscheidung war, dass der Arbeitgeber den Verdacht hatte, dass ihn seine Arbeitnehmerin betrügt und sich während des Kassiervorganges Geld einsteckt. Der Arbeitgeber installierte daraufhin eine Videoüberwachung, die die Vermutung bestätigte. Fraglich war nun, ob diese Videoaufnahmen im Prozess überhaupt verwendet werden dürfen.

…und notwehrähnlicher Situation

Dies wurde vom LAG Köln bestätigt. Immer dann, wenn der Arbeitgeber sich in einer notwehrähnlichen Situation befindet und die durchgeführte heimliche Videoüberwachung verhältnismäßig ist, darf die Videoaufnahme dann im anschließenden Prozess verwandt werden. Wir meinen, dass diese Entscheidung richtig und mit Augenmaß getroffen wurde. Auch nach unserer Auffassung dürfen heimliche Videoaufnahmen nur in absoluten Ausnahmefällen benutzt werden.