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Kosten im Arbeitsrecht

Kosten im Arbeitsrecht

Die Kosten für eine Beratung vom Rechtsanwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Die Gebühren des Rechtsanwaltes bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das heißt sie sind gesetzlich festgelegt. Dieses gilt auch im Arbeitsrecht.

Hier richtet sich die Vergütung nach dem so genannten Gegenstandswert. Dieser ist ebenfalls durch Gesetze und höchst richterliche Rechtssprechung festgelegt.

Im Falle einer Klage auf rückständigen Arbeitslohn ist maßgebend für den Gegenstandswert die Höhe des eingeklagten Lohnes.

Hiernach berechnen sich dann die angefallenen Anwaltskosten, festgelegt im so genannten Vergütungsverzeichnis (VV) als Anhang zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Erstberatung

Häufig reicht es aus, den Rechtsanwalt zu einem Erstberatungsgespräch aufzusuchen.

Erbringt der Rechtsanwalt reine Beratungsleistungen, sollten Sie ihn hier auf eine entsprechende Honorarvereinbarung ansprechen, da hier als gesetzliche Gebühr lediglich die übliche Vergütung geschuldet ist.

Im Rahmen einer Erstberatung sieht das Gesetz eine Deckelung der Gebühren vor. Ein erstes Beratungsgespräch eines Verbrauchers, das heißt nicht Gewerbebetreibenden, darf maximal 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten.

Rechtsschutzversicherung

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind durch Rechtsschutzversicherungen versicherbar. Kommt es zu einem Versicherungsfall, das heißt werden durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Verstöße gegen Rechtspflichten aus Verträgen oder Gesetzen getätigt, zahlen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel die Rechtsanwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren.

Dieses ist insbesondere im Arbeitsgerichtsverfahren von Bedeutung, da im erstinstanzlichen Verfahren keinerlei Kostenerstattung stattfindet, das heißt jede Partei muss ihre Anwaltskosten selbst tragen und kann selbst für den Fall, dass der Prozess gewonnen wird, keine Erstattung durch die Gegenseite verlangen.

Honorarvereinbarung

In verschiedenen Fällen treffen Mandanten und Rechtsanwälte Honorarvereinbarungen, welche grundsätzlich möglich sind, solange ein Gerichtsverfahren nicht anhängig ist.

Für Gerichtsverfahren können ebenfalls Honorarvereinbarungen getroffen werden, welche dann allerdings ein höheres Honorar als die gesetzlichen Gebühren vorsehen müssen.

Bei einer Honorarvereinbarung kann es sich um ein Pauschalhonorar oder auch um ein Honorar auf Stundenbasis handeln. Während einer laufenden Beratung mit einem Arbeitgeber kann es sinnvoll sein, auf Stundenbasis abzurechnen, wobei abhängig vom Schwierigkeitsgrad Stundensätze zwischen 150,00 Euro und 250,00 Euro (jeweils netto) üblich sind.