Klage auf Erteilung oder Berichtigung des Arbeitszeugnisses
Die Erteilung/Berichtigung eines Zeugnisses kann eingeklagt werden.
Hinsichtlich der Klage auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses ist anzumerken, dass dieser Anspruch recht schnell als verwirkt angesehen wird, in der Regel schon nach zehn Monaten. Dies ist bei einer Klage zu beachten.
Auch eine Berichtigung des Arbeitszeugnisses kann im Wege der Klage vor dem Arbeitsgericht erstritten werden. Diesbezüglich liegt die Beweislast zunächst beim Arbeitnehmer selbst. Vor allen Dingen gilt dies, wenn der Arbeitnehmer der Auffassung ist, er habe eine Arbeitsleistung erbracht, die überdurchschnittlich gut war. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis eine unterdurchschnittliche Arbeitsleistung attestiert. In diesem Fall ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweisbelastet.
Einfach nachzuweisen sind weder überdurchschnittlich gute Leistungen seitens des Arbeitnehmers noch unterdurchschnittlich schlechte Leistungen seitens des Arbeitgebers. Vor Gericht wird sich deshalb häufig auf ein durchschnittliches bis gutes Zeugnis geeinigt.