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Keine Weiterbeschäftigung bei Cannabiskonsum!

Keine Weiterbeschäftigung bei Cannabiskonsum!

Ein Arbeitnehmer, der regelmäßig Cannabis konsumiert, hat im Falle einer Kündigung keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.

Bei Drogenkonsum: Keine Weiterbeschäftigung

Versierte Rechtsanwälte für Arbeitsrecht machen in einem Kündigungsschutzverfahren immer gleichzeitig auch einen Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens geltend. Wird nämlich die erste Instanz gewonnen, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer sofort weiter beschäftigen, obwohl das Verfahren noch gar nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Ein solcher Anspruch besteht jedoch nach der neusten Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg dann nicht, sofern der Arbeitnehmer ständig Cannabis konsumiert und in einem sicherheitsrelevanten Bereich eingesetzt wird. Im entschiedenen Fall handelte es sich um einen Gleisbauer, der sicherheitsrelevante Arbeiten durchführte. Trotz gewonnener erster Instanz blieb dem Gleisbauer die Weiterbeschäftigung verwehrt.

Sicherheit geht vor

Im Ergebnis meinen wir, dass dies eine richtige Entscheidung ist. Auch im Arbeitsrecht muss gelten: Sicherheit geht vor! Sofern Sie hiervon oder von einem vergleichbaren Fall betroffen sind, würden wir uns freuen, Sie als unsere Mandanten begrüßen zu dürfen. Bitte vereinbaren Sie mit einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Besprechungstermin.