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Kein Lohn bei Streik!

Kein Lohn bei Streik!

Das Bundesarbeitsgericht hat eine wegweisende Entscheidung zum Annahmeverzugslohn bei einem Streik verkündet. Hintergrund des Falles war, dass die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses und die Streikteilnahme in dem entschiedenen Fall zusammenfielen. Nachdem das Bundesarbeitsgericht festgestellt hatte, dass die fristlose Kündigung zu Unrecht erfolgt ist, erhob der Arbeitnehmer Klage und machte den Lohn vom Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bis zum Zeitpunkt der Verkündung des Urteils geltend. Zu Unrecht, wie das Bundesarbeitsgericht zwischenzeitlich festgestellt hat. Wird ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt und gewinnt er im Anschluss daran den Kündigungsschutzprozess, steht ihm gleichwohl für die Zeit vom Zugang der Kündigung bis zum Urteil kein Annahmeverzugslohn zu, sofern er sich in diesem Zeitraum an einem Streik beteiligt. Die Geltendmachung von Annahmeverzugslohn setzt nämlich immer voraus, dass auch tatsächlich der Wille und die Möglichkeit zur Arbeit vorlag.

Nach unserer Auffassung ein in sich logisches Urteil. Sollten Sie arbeitsrechtliche Beratung oder Vertretung wünschen, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit einem unserer Anwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Besprechungstermin.